Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Veranstaltungen und den Ausrüstungsverleih
(Stand 18.06.2024)
Natur- und Umweltbildung
Dr. Philipp Neher
Wehrbachstr. 16
73277 Owen
Umsatzsteuer-ID
78370/48954
Kontaktaufnahme
Tel: 07021 | 7329363
Mail: kontakt@nubi-alb.de
1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen "Natur- und Umweltbildung - Philipp Neher", nachfolgend kurz „NUBI“ genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend kurz „VP“ genannt. Die AGB gelten auch für fernmündlich oder auf elektronischem Weg übermittelte Rechtsgeschäfte.
2 Vertragsgegenstand
NUBI bietet pädagogische Programme, Aktionen im Freien und Unterrichtsprojekte an Kitas und Schulen, nachfolgend „Programme“ genannt, gegen Honorar an.
Eine genaue Auflistung und Bezeichnung des Angebots wird von NUBI auf der Internetpräsenz und durch sonstige Medien veröffentlicht.
3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags und Vertragsdauer
3.1 Die Anmeldung zu einem Programm kann schriftlich, mündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Wird eine Anmeldung für eine Gruppe abgeschlossen, übernimmt der Gruppenanmelder alle Vertragspflichten.
3.2 Der Vertragsschluss schließt die Anerkennung der AGB durch den VP ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen NUBI und dem VP.
3.3 Der Vertrag beginnt zum individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Vertragsdauer richtet sich nach der vereinbarten Programmdauer. Der Vertrag endet mit Ende des Programms.
3.4 Sollte die Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung eine Woche vor der Veranstaltung nicht erreicht worden sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Eventuell bezahlte Programmgebühren werden dann innerhalb einer Woche zurückbezahlt sofern uns eine Bankverbindung vorliegt.
4 Rücktritt/ Stornierung
In der Auftragsbestätigung wird das gesamte Honorar aufgeführt. Es setzt sich aus Veranstaltungsdauer, Aufwandspauschale, Anfahrtskosten und gegebenenfalls Nachlässen zusammen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist vom Kunden per Email oder schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Posteingang. Bei Rücktritt des Kunden sind folgende Stornogebühren des Gesamthonorars fällig:
Ab vier Wochen bis 48 Stunden vor Programmbeginn wird eine Stornierung mit 20 % des Programmpreises berechnet.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Programmpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall wird bis 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, 80 % des Programmpreises erstattet.
5 Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Programmpreise richten sich nach den jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisen von NUBI. Die Preise sind auf der Internetpräsenz veröffentlicht.
Alle angebotenen Preise sind inklusive der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
5.2 Der VP erhält nach Durchführung des Programms eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt per Barzahlung oder per Überweisung zu begleichen.
5.3 Ausschlaggebend für den Ausgleich des Programmpreises ist der bei NUBI eingegangene, nicht der angewiesene Betrag.
6 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen NUBI und dem VP.
6.2 Werden einzelne Leistungen durch den VP nicht in Anspruch genommen, so behält sich NUBI vor, den gesamten Programmpreis einzubehalten.
6.3 Wird ein Programm aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen, erfolgt keine Rückzahlung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen. Die Festlegung einer Rückzahlungssumme für noch nicht in Anspruch genommene Programmleistungen obliegt NUBI.
6.4 Hat sich der VP für Fremdleistungen im Rahmen eines Programms angemeldet, die von NUBI lediglich vermittelt werden, richtet sich eine etwaige Rückerstattung abweichend von Ziffer 4 nach den Bedingungen des Anbieters der Fremdleistung zzgl. der o.g. 20 %.
7 Teilnahmebedingungen und Aufsichtspflichten
7.1 Nehmen an den angebotenen Programmen mit Klassen und Gruppen minderjährige Kinder teil, obliegt die Aufsichtspflicht weiterhin dem Personal der Einrichtung/ Schule. Es ist zu gewährleisten, dass je Klasse/ Gruppe oder bis 25 Kinder mindestens eine Begleitperson die Aufsichtspflicht übernimmt. Bei teilnehmenden Familien sind die Eltern/ Begleitperson für ihr Kind aufsichtspflichtig.
7.2 Der Pädagoge bzw. Guide ist gegenüber dem VP für die Dauer des Programms weisungsbefugt. Der VP verpflichtet sich, den Anweisungen Folge zu leisten.
7.3 Der VP verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung das Programm nachhaltig stört, oder wenn ein reibungsloser Ablauf des Programms aufgrund seines Verhaltens nicht gewährleistet werden kann. Zudem ist NUBI bei Sicherheitsbedenken jedweder Art berechtigt, das Programm sofort zu beenden. In allen Fällen behält sich NUBI vor, den VP vom Programm auszuschließen. Bei einem Abbruch oder Ausschluss steht dem VP kein Anspruch auf Rückzahlung des Programmpreises zu. Gleiches gilt für dem VP entstandene Aufwendungen.
7.4 NUBI übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen oder der verwendeten Ausrüstung.
7.5 Sind für ein Programm spezielle Ausrüstungsgegenstände nötig, erhält der VP spätestens 14 Tage vor Programmbeginn eine Information per E-Mail. Die für manche Programme benötigte Spezialausrüstung wird von NUBI zur Verfügung gestellt. Diese ist sorgsam zu behandeln. Der VP haftet für durch ihn verursachte Schäden oder bei Verlust.
7.6 Teilnehmende Personen, die unter dem Einfluss von Drogen, Nikotin und Alkohol sowie sonstiger berauschender Mittel stehen, werden unweigerlich vom Programm ausgeschlossen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des VP.
7.7 Bei Bedenken gegen die gesundheitliche oder psychische Eignung ist NUBI berechtigt, den betreffenden VP vom Programm auszuschließen.
8 Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den von NUBI angebotenen Programmen erfolgt stets auf eigene Gefahr. Eine Haftung von NUBI für Schäden an Leib und Leben besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung ist daher ausgeschlossen.
Wir führen unsere Programme mit größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen durch, doch bleibt immer ein Restrisiko. NUBI empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Unfallversicherung oder die Mitgliedschaft im DAV.
9 Datennutzung und Datenschutz
Die Erhebungen, Verarbeitungen und Speicherung personenbezogener Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der VP willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung von NUBI verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
10 Gerichtsstand
Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck.
11 Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Passagen auf Grund anderer Rechtsnormen ungültig werden, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB rechtswirksam.